Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Beschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist Halterin/Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümerin/Eigentümer oder gar Besitzerin/Besitzer, auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist.

    Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Friesland: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) -Allgemeines-

    Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland, können Sie sich an die Zulassungsstelle Jever oder an die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Straßenverkehr - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-8787

    E-Mail: zulassungsstelle@friesland.de

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel erreichen Sie unter: 04451/953-400

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friesland: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) -Allgemeines-

    Auf dem Eingangsportal der Zulassungsstelle finden Sie alle Infos:

    • Termin buchen
    • Wunschkennzeichen reservieren
    • Infos zu Ihrem Anliegen
    • Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
    • Bring&Send-Service
    • Formulare u.v.m.

    zum Eingangsportal der Zulassungsstelle -- >

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ZB I, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Kfz, Eintragung in den Fahrzeugschein, Technische Änderung im Fahrzeugschein, ZB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English