Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
Beschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist Halterin/Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümerin/Eigentümer oder gar Besitzerin/Besitzer, auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist.
Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15 62
49705 Meppen
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat, gültig ab 24.03.2014
Einwilligungserklärung bei Zulassung für Minderjährige
Vollmacht zur Fahrzeugzulassung - NEU
SEPA-Lastschriftmandat (ausfüllbar)
Neue Kraftfahrzeugpapiere
Zulassung: Info - SEPA
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Landkreis Emsland - Kfz-Zulassung, Aschendorf
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 65
26882 Aschendorf
Schuldnerberatung: Mi. u. Do. von 08:30 - 12.30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr; Raum 29, Tel.: 04962 501-3151
Öffnungszeiten
Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr Meppen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr Sa.: 09:00 - 11:30 Uhr
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Technische Änderung im Fahrzeugschein, Kfz, ZB I, Eintragung in den Fahrzeugschein, ZB