Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Beschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist Halterin/Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümerin/Eigentümer oder gar Besitzerin/Besitzer, auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist.

    Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Celle - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3211

    29232 Celle

    Hausanschrift

    Speicherstraße 2

    29221 Celle

    Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle Einfahrt Trift - 26
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle Einfahrt Trift - 26
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
    Anzahl: 40
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 916-1501

    Fax: 05141 916-1599

    E-Mail: ea@lkcelle.de

    Bankverbindung

    Kreiskasse Celle

    Empfänger: Kreiskasse Celle

    IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

    BIC: NOLADE21CEL

    Bankinstitut: Sparkasse Celle

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Sacha Glowalla)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Technische Änderung im Fahrzeugschein, Kfz, ZB I, Eintragung in den Fahrzeugschein, ZB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)