Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
Beschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist Halterin/Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümerin/Eigentümer oder gar Besitzerin/Besitzer, auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist.
Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Bürgerservice Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
. Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
KFZ Aussenstelle Stadt Sulingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Di, Mi + Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 08:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice: zusätzlich Di 14.00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 15.00 Uhr
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Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus: Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro: Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 14:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Zimmer 118, 120 im EG Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
Kontakt
Fax: 0421 5695-550
E-Mail: KFZ-Zulassung@Stuhr.de
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 04252 391-200
E-Mail: info@bruchhausen-vilsen.de
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr - oder nach Vereinbarung -
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Bürgerservice Syke
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
. Montag 07.30 - 17.00 Uhr Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr Freitag 07.30 - 13.00 Uhr Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
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Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Technische Änderung im Fahrzeugschein, Kfz, ZB I, Eintragung in den Fahrzeugschein, ZB