Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Beschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist Halterin/Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümerin/Eigentümer oder gar Besitzerin/Besitzer, auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist.

    Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

    Hinweise für Elbe: Spezialisierung

    Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet ausschließlich mit Terminvergaben.

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    Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Baddeckenstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heerer Straße 28

    38271 Baddeckenstedt

    Öffnungszeiten

    GESAMTE VERWALTUNG: Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag zus. 14:00 bis 18:00 Uhr KFZ-ZULASSUNG: Montag und Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag nur 14:00 bis 18:00 Uhr  VERWALTUNGSSTELLE BURGDORF Montag 08:00-12:00 Uhr und         15:00-18:00 Uhr Ein AUFZUG ist nicht vorhanden.  ROLLSTUHLGERECHT  teilweise

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05345 498-0

    Fax: 05345 498-10

    E-Mail: info@baddeckenstedt.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2017

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Abteilung 320 Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Halchtersche Straße 26

    38304 Wolfenbüttel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 84587

    Fax: 05331 84553

    E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-wf.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2017

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Kfz-Zulasung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heerer Straße 28

    38271 Baddeckenstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05345 498-43(Frau Ahmann)

    Telefon Festnetz: 05345 498-23(Frau Kokott)

    E-Mail: info@baddeckenstedt.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2023

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Elbe: Spezialisierung

    • Beim Umtausch von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
      • Alter Fahrzeugschein
      • Alter Fahrzeugbrief
    • Beim Umtausch von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
      • Alter Fahrzeugschein
      • Alter Fahrzeugbrief

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, ZB, Kfz, ZB I, Technische Änderung im Fahrzeugschein, Eintragung in den Fahrzeugschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Metainformation