Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Beschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist Halterin/Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümerin/Eigentümer oder gar Besitzerin/Besitzer, auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist.

    Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

    Hinweise für Braunschweig: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.

    Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

    • bei Kfz-Steuerrückständen
      Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
      • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
      • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
    • bei Gebührenrückständen,
      solange 
      • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
      • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

    Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

    Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links". 

    Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

    Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

    Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

    Wichtiger Hinweis

    Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

    • Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerzulassungen
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
    • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
    • Rote Dauerkennzeichen
    • Überprüfung von Fahrtenbüchern
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
    • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
    • Zulassungen über Zulassungsdienste.

    Adresse

    Postanschrift

    Porschestraße 5

    38112 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unterAKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. -------------------------------------------------------------------------- Hinweis: "Außerbetriebsetzun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4707499

    E-Mail: zulassungsstelle@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Braunschweig - Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.

    Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

    • bei Kfz-Steuerrückständen
      Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
      • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
      • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
    • bei Gebührenrückständen,
      solange 
      • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
      • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

    Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

    Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links". 

    Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

    Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

    Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

    Wichtiger Hinweis

    Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

    • Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerzulassungen
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
    • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
    • Rote Dauerkennzeichen
    • Überprüfung von Fahrtenbüchern
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
    • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
    • Zulassungen über Zulassungsdienste.

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unterAKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. -------------------------------------------------------------------------- Hinweis: "Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet. Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der SeiteOnline-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sieauf der Seite Aktuelles.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4707499

    E-Mail: zulassungsstelle@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.

    Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

    • bei Kfz-Steuerrückständen
      Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
      • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
      • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
    • bei Gebührenrückständen,
      solange 
      • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
      • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

    Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

    Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links". 

    Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

    Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

    Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

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    Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

    • Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerzulassungen
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
    • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
    • Rote Dauerkennzeichen
    • Überprüfung von Fahrtenbüchern
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
    • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
    • Zulassungen über Zulassungsdienste.

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unterAKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. -------------------------------------------------------------------------- Hinweis: "Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet. Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der SeiteOnline-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sieauf der Seite Aktuelles.

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    Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

    • bei Kfz-Steuerrückständen
      Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
      • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
      • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
    • bei Gebührenrückständen,
      solange 
      • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
      • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

    Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

    Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links". 

    Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

    Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

    Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

    Wichtiger Hinweis

    Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

    • Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerzulassungen
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
    • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
    • Rote Dauerkennzeichen
    • Überprüfung von Fahrtenbüchern
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
    • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
    • Zulassungen über Zulassungsdienste.

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unterAKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. -------------------------------------------------------------------------- Hinweis: "Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet. Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der SeiteOnline-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sieauf der Seite Aktuelles.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4707499

    E-Mail: zulassungsstelle@braunschweig.de

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    Formulare

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    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Deutsch

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    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.

    Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

    • bei Kfz-Steuerrückständen
      Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
      • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
      • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
    • bei Gebührenrückständen,
      solange 
      • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
      • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

    Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

    Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links". 

    Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

    Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

    Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

    Wichtiger Hinweis

    Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

    • Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerzulassungen
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
    • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
    • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
    • Rote Dauerkennzeichen
    • Überprüfung von Fahrtenbüchern
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
    • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
    • Zulassungen über Zulassungsdienste.

    Öffnungszeiten

    ACHTUNG, nur mit vorheriger Terminreservierung! Montags 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstags und Mittwochs 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Samstags (Achtung: Es ist nicht an jedem Samstag geöffnet!) 08:00 - 12:00 Uhr An welchen Samstagen die Zulassungsstelle geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unterAKTUELLES oder telefonisch unter 0531 470-1 oder 0531 470-7500. -------------------------------------------------------------------------- Hinweis: "Außerbetriebsetzungen werden ohne vorab online reservierten Termin in der Zulassungsstelle bearbeitet. Informationen, an welchem Schalter die Außerbetriebsetzung erfolgt, erhalten Sie vor Ort. --------------------------------------- Termine können Sie entweder online in der Online-Terminreservierung oder aber beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0531/470-1 buchen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Online-Kfz-Zulassung zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der SeiteOnline-Kfz-Zulassung unter der Rubrik "Downloads/Link". Allgemeine Hinweise zur Straßenverkehrsabteilung sowie aktuelle Themen finden Sieauf der Seite Aktuelles.

    Kontakt

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    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
        • der Nachweis der Steuerbefreiung

    Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ZB, ZB I, Technische Änderung im Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung, Kfz, Eintragung in den Fahrzeugschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de