Vorgesehen zum Löschen - Berufsausbildung

    Berufsausbildung im Dualen System

    Beschreibung

    Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten.

    Bei der Schulischen Berufsausbildung (Vollzeitschulform) erfolgt sowohl die praktische als auch die theoretische Ausbildung in der Berufsschule.

    Grundlage für die betriebliche Ausbildung im Dualen System ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und für die Ausbildung in einem Handwerksberuf die Gesetz zur Ordnung des Handwers (HwO). Beide Gesetze regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden, den Berufsausbildungsvertrag, der in jedem Fall die individuelle Rechtsgrundlage eines Ausbildungsverhältnisses sein muss, das System der anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Aufgaben der zuständigen Stellen, d.h. in der Regel der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.

    Die Rechtsgrundlage des zweiten Lernortes, der Berufsschule, ist das Niedersächsische Schulgesetz (NSchulG). Die hier wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob sie die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt haben oder nicht.

    Diese Verpflichtung beruht darauf, dass die betrieblichen Ausbildungsinhalte und die berufsschulischen Lehrpläne aufeinander abgestimmt sind, sodass der Verzicht auf den Berufsschulbesuch die Gesamtausbildung lückenhaft werden ließe. Überdies bestimmt das Berufsbildungsgesetz, dass auch der berufsbezogene Lehrstoff der Berufsschule Gegenstand der Abschlussprüfung sein muss. Die Berufsschule hat somit ihren festen Platz im Dualen System der beruflichen Bildung.

    Ausführliche Informationen:

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, die auf Wunsch auch Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber in einen Ausbildungsbetrieb vermittelt.

    Wer einen betrieblichen Ausbildungsplatz sucht, sollte sich in jedem Fall auch an seine zuständige Bundesagentur für Arbeit wenden. Das schließt nicht aus, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber selbst einen Ausbildungsplatz suchen.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Berufsinformationszentren der Bundesagentur für Arbeit bieten ausführliche Erklärungen aller anerkannten Ausbildungsberufe in Wort, Schrift und Bild.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausbildungsplatz, Bewerbung, Ausbildung, schulische Ausbildung, Berufsschule, Online Bewerbung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English