Frühförderung behinderter Kinder
Beschreibung
Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Beratungs- und Früherkennungsteam, die interdisziplinäre Frühförderstelle, die heilpädagogische Frühförderstelle oder die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Träger der Sozialhilfe.
Ansprechpartner
Amt für Teilhabe und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0491 926-1478(Wohngeld)
Telefon Festnetz: 0491 926-1250(Elterngeld/BaföG)
Fax: 0491 926-1571
Telefon Festnetz: 0491 926-1660(Senioren- und Pflegestützpunkt)
Telefon Festnetz: 0491 926-1838(Hilfe zur Pflege)
Telefon Festnetz: 0491 926-1483(Eingliederungshilfe)
Telefon Festnetz: 0491 926-1357(Sonstige soziale Angelegenheiten)
E-Mail: sozialamt@lkleer.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Leer
Empfänger: Landkreis Leer
IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Kosten
Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen, insbesondere bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 25.01.2013