Frühförderung behinderter Kinder
Beschreibung
Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Beratungs- und Früherkennungsteam, die interdisziplinäre Frühförderstelle, die heilpädagogische Frühförderstelle oder die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Träger der Sozialhilfe.
Ansprechpartner
Hansestadt Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 309
E-Mail: stadt@stadt.lueneburg.de
Landkreis Lüneburg - Fachdienst 53 Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Frauenparkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 508
Gebühren: ja
Am Graalwall
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung. Besondere Sprechzeiten für HIV-Beratung, Belehrung nach § 43 IfSG (Lebensmittelzeugnis), Beratung für Prostituierte und Beratung für Menschen mit Behinderung Die Impfberatung findet montags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr ohne Anmeldung im Gesundheitsamt, Am Graalwall 4 in Lüneburg statt. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@landkreis.lueneburg.de
Fax: +49 4131 26-1703
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1470
Kosten
Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen, insbesondere bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 25.01.2013