Hausnummer: Festsetzung
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.
Hinweise für Meppen: Hausnummerverwaltung
Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes.
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Bauverwaltung der Stadt Meppen vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die zugeteilte Hausnummer muss am Gebäude so angebracht werden, dass sie von der Straße aus gut sichtbar ist. Bei mehreren Eingängen sollte jeder Eingang mit der Hausnummer versehen werden.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.
Weitere Informationen erhalten sie über folgenden Link:
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes.
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Bauverwaltung der Stadt Meppen vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die zugeteilte Hausnummer muss am Gebäude so angebracht werden, dass sie von der Straße aus gut sichtbar ist. Bei mehreren Eingängen sollte jeder Eingang mit der Hausnummer versehen werden.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.
Weitere Informationen erhalten sie über folgenden Link:
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Meppen: Hausnummerverwaltung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Meppen
Fachbereich Stadtplanung/Bauverwaltung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Meppen
Fachbereich Stadtplanung/Bauverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Meppen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Mi.: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Standesamt Meppen Montag von 8:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Mittwoch von 8:00 bis 12:30 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung) Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Fachbereich Arbeit und Soziales Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.05.2008
Stichwörter
Hausnummerierung, Hausnummern vergeben