Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer: Festsetzung

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    • Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
    • Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.

    Hinweise für Buxtehude: Hausnummernvergabe

    Allgemeine Informationen

    Die Hausnummernvergabe für Neubauten erfolgt automatisch nach Erteilung der Baugenehmigung. Hausnummern für Bestandsgebäude können durch den Eigentümer bei der Baubehörde beantragt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Buxtehude: Hausnummernvergabe

    Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz / Denkmalpflege - Frau Marquardt

    Ansprechpartner

    Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 7

    21614 Buxtehude

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 501-6310

    Fax: 04161 501-56399

    E-Mail: fg63@stadt.buxtehude.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Buxtehude: Hausnummernvergabe

    Bei der Hausnummernvergabe auf Antrag ist ein formloser, schriftlicher Antrag des Eigetümers, sowie ein Lageplan einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Buxtehude: Hausnummernvergabe

    Für die Hausnummernvergabe fallen bei der Hansestadt Buxtehude keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.05.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hausnummerierung, Hausnummern vergeben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de