Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer: Festsetzung

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    • Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
    • Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.

    Hinweise für Zeven: Hausnummer: Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Hausnummern werden von der Samtgemeinde Zeven vergeben. Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Stadt Zeven und die drei Gemeinden Elsdorf, Gyhum und Heeslingen mit ihren Ortsteilen.
    Die Hausnummern-Kartei innerhalb dieses Gebietes ist – getrennt nach Gemeindegebiet und Ortsteilen – alphabetisch nach Straßen geordnet.
    Bei Nachfragen bezüglich der Hausnummerierung wäre eine mögliche Angabe der Flurstücksbezeichnung (zugeordnet vom Katasteramt) von Vorteil.

    Zuständig für die Vergabe der Hausnummern ist der Fachbereich 4 (Bauverwaltung).

    Anbringung der Hausnummern

    1) Jede Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, ihr/sein Grundstück mit der von der Gemeinde zugewiesenen Hausnummer zu versehen.

    2) Die Hausnummern müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Es sind beschriftete Schilder, erhabene Ziffern oder Hausnummernleuchten zu verwenden. Die Ziffern sollten mindestens 10 cm hoch sein.

    3) Die Hausnummer ist an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben dem Hauseingang (Haupteingang) deutlich sichtbar in einer Höhe von 2 m bis 2,5 m anzubringen und darf nicht durch Bewuchs oder Vorbauten verdeckt sein.

    4) Befindet sich der Hauseingang an der Seite oder an der Rückseite des Gebäudes, so muss die Hausnummer an der Vorderseite des Gebäudes angebracht werden. Liegt das Hauptgebäude mehr als 10 m hinter der Grundstücksgrenze und ist das Gebäude durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer auch am Grundstückseingang anzubringen.

    5) Bei Änderung von Hausnummern sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die neuen Hausnummern entsprechend den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 anzubringen. Die alte Hausnummer bzw. Hausnummernschild ist so durchzustreichen, dass die Nummer lesbar bleibt. Nach Ablauf von 6 Monaten ist die alte Nummer bzw. Nummernschild zu entfernen.

    Bei Fragen zur Anbringung der Hausnummer wenden Sie sich an den Fachbereich 3 (Sicherheit, Ordnung und Verkehr)



    Allgemeine Informationen

    Hausnummern werden von der Samtgemeinde Zeven vergeben. Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Stadt Zeven und die drei Gemeinden Elsdorf, Gyhum und Heeslingen mit ihren Ortsteilen.
    Die Hausnummern-Kartei innerhalb dieses Gebietes ist - getrennt nach Gemeindegebiet und Ortsteilen - alphabetisch nach Straßen geordnet.
    Bei Nachfragen bezüglich der Hausnummerierung wäre eine mögliche Angabe der Flurstücksbezeichnung (zugeordnet vom Katasteramt) von Vorteil.

    Zuständig für die Vergabe der Hausnummern ist der Fachbereich 4 (Bauverwaltung).

    Anbringung der Hausnummern

    1) Jede Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, ihr/sein Grundstück mit der von der Gemeinde zugewiesenen Hausnummer zu versehen.

    2) Die Hausnummern müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Es sind beschriftete Schilder, erhabene Ziffern oder Hausnummernleuchten zu verwenden. Die Ziffern sollten mindestens 10 cm hoch sein.

    3) Die Hausnummer ist an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben dem Hauseingang (Haupteingang) deutlich sichtbar in einer Höhe von 2 m bis 2,5 m anzubringen und darf nicht durch Bewuchs oder Vorbauten verdeckt sein.

    4) Befindet sich der Hauseingang an der Seite oder an der Rückseite des Gebäudes, so muss die Hausnummer an der Vorderseite des Gebäudes angebracht werden. Liegt das Hauptgebäude mehr als 10 m hinter der Grundstücksgrenze und ist das Gebäude durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer auch am Grundstückseingang anzubringen.

    5) Bei Änderung von Hausnummern sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die neuen Hausnummern entsprechend den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 anzubringen. Die alte Hausnummer bzw. Hausnummernschild ist so durchzustreichen, dass die Nummer lesbar bleibt. Nach Ablauf von 6 Monaten ist die alte Nummer bzw. Nummernschild zu entfernen.

    Bei Fragen zur Anbringung der Hausnummer wenden Sie sich an den Fachbereich 3 (Sicherheit, Ordnung und Verkehr)



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Zeven - Bauverwaltung und Zeichenpool

    Beschreibung

    Baumaßnahmen bedürfen in der Regel der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Rotenburg/Wümme, Nebenstelle Bremervörde. Baumaßnahmen sollten zunächst bei der Gemeinde eingereicht werden, da diese eine Stellungnahme abzugeben haben. Die Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und auch die Planung der Dorferneuerung sowie zahlreiche andere Aufgaben der Bauverwaltung werden im Bereich Planung und Bauverwaltung bearbeitet und verwaltet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    27404 Zeven

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: samtgemeinde@zeven.de

    Telefon Festnetz: 04281 716-0

    Fax: 04281 716-126

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2018 (von: Webservice, Samtgemeinde Zeven)

    Technisch geändert am 26.10.2023 (von: Webservice, Samtgemeinde Zeven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zeven - Bauverwaltung und Zeichenpool

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    27404 Zeven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 716-0

    Fax: 04281 716-126

    E-Mail: samtgemeinde@zeven.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2023 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zeven - Hochbau (Planung, Neubau, Umbau, Sanierung und Bauleitung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    27404 Zeven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 716-0

    Fax: 04281 716-126

    E-Mail: samtgemeinde@zeven.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2023 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.05.2008

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Hausnummerierung, Hausnummern vergeben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)