Hausnummer: Festsetzung
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.
Hinweise für Zeven: Hausnummer: Festsetzung
Hausnummern werden von der Samtgemeinde Zeven vergeben. Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Stadt Zeven und die drei Gemeinden Elsdorf, Gyhum und Heeslingen mit ihren Ortsteilen.
Die Hausnummern-Kartei innerhalb dieses Gebietes ist – getrennt nach Gemeindegebiet und Ortsteilen – alphabetisch nach Straßen geordnet.
Bei Nachfragen bezüglich der Hausnummerierung wäre eine mögliche Angabe der Flurstücksbezeichnung (zugeordnet vom Katasteramt) von Vorteil.
Zuständig für die Vergabe der Hausnummern ist der Fachbereich 4 (Bauverwaltung).
Anbringung der Hausnummern
1) Jede Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, ihr/sein Grundstück mit der von der Gemeinde zugewiesenen Hausnummer zu versehen.
2) Die Hausnummern müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Es sind beschriftete Schilder, erhabene Ziffern oder Hausnummernleuchten zu verwenden. Die Ziffern sollten mindestens 10 cm hoch sein.
3) Die Hausnummer ist an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben dem Hauseingang (Haupteingang) deutlich sichtbar in einer Höhe von 2 m bis 2,5 m anzubringen und darf nicht durch Bewuchs oder Vorbauten verdeckt sein.
4) Befindet sich der Hauseingang an der Seite oder an der Rückseite des Gebäudes, so muss die Hausnummer an der Vorderseite des Gebäudes angebracht werden. Liegt das Hauptgebäude mehr als 10 m hinter der Grundstücksgrenze und ist das Gebäude durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer auch am Grundstückseingang anzubringen.
5) Bei Änderung von Hausnummern sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die neuen Hausnummern entsprechend den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 anzubringen. Die alte Hausnummer bzw. Hausnummernschild ist so durchzustreichen, dass die Nummer lesbar bleibt. Nach Ablauf von 6 Monaten ist die alte Nummer bzw. Nummernschild zu entfernen.
Bei Fragen zur Anbringung der Hausnummer wenden Sie sich an den Fachbereich 3 (Sicherheit, Ordnung und Verkehr)
Hausnummern werden von der Samtgemeinde Zeven vergeben. Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Stadt Zeven und die drei Gemeinden Elsdorf, Gyhum und Heeslingen mit ihren Ortsteilen.
Die Hausnummern-Kartei innerhalb dieses Gebietes ist - getrennt nach Gemeindegebiet und Ortsteilen - alphabetisch nach Straßen geordnet.
Bei Nachfragen bezüglich der Hausnummerierung wäre eine mögliche Angabe der Flurstücksbezeichnung (zugeordnet vom Katasteramt) von Vorteil.
Zuständig für die Vergabe der Hausnummern ist der Fachbereich 4 (Bauverwaltung).
Anbringung der Hausnummern
1) Jede Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, ihr/sein Grundstück mit der von der Gemeinde zugewiesenen Hausnummer zu versehen.
2) Die Hausnummern müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Es sind beschriftete Schilder, erhabene Ziffern oder Hausnummernleuchten zu verwenden. Die Ziffern sollten mindestens 10 cm hoch sein.
3) Die Hausnummer ist an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben dem Hauseingang (Haupteingang) deutlich sichtbar in einer Höhe von 2 m bis 2,5 m anzubringen und darf nicht durch Bewuchs oder Vorbauten verdeckt sein.
4) Befindet sich der Hauseingang an der Seite oder an der Rückseite des Gebäudes, so muss die Hausnummer an der Vorderseite des Gebäudes angebracht werden. Liegt das Hauptgebäude mehr als 10 m hinter der Grundstücksgrenze und ist das Gebäude durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer auch am Grundstückseingang anzubringen.
5) Bei Änderung von Hausnummern sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die neuen Hausnummern entsprechend den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 anzubringen. Die alte Hausnummer bzw. Hausnummernschild ist so durchzustreichen, dass die Nummer lesbar bleibt. Nach Ablauf von 6 Monaten ist die alte Nummer bzw. Nummernschild zu entfernen.
Bei Fragen zur Anbringung der Hausnummer wenden Sie sich an den Fachbereich 3 (Sicherheit, Ordnung und Verkehr)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Zeven - Bauverwaltung und Zeichenpool
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Hannemann
Herr Louis Brandt
Zeven - Hochbau (Planung, Neubau, Umbau, Sanierung und Bauleitung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jan-Dirk Dierssen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.05.2008
Stichwörter
Hausnummerierung, Hausnummern vergeben