Hausnummer: Festsetzung
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.
Hinweise für Schwanewede: Hausnummernvergabe
Wer hätte das gedacht? Ihre Hausnummer erhalten Sie im Ordnungsamt der Gemeinde Schwanewede. Die Zuordnung Ihrer Hausnummer erfolgt aufgrund Ihres bei uns vorliegenden Bauantrages und wird Ihnen durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt. In Einzelfällen kann es auch erforderlich werden, bereits bestehende Hausnummern zu ändern – beispielsweise, um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können.
Die Zuordnung der Hausnummer erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Vergabe von Hausnummern. Demnach werden die Hausnummern grundsätzlich nach dem sog. „Pariser System“ vergeben, sodass sich – ausgehend vom Schwaneweder Zentrum nach außen – auf der linken Seite der Straße die ungeraden Hausnummern und auf der rechten Seite der Straße die geraden Hausnummern befinden.
Sollten Sie zu der Erteilung Ihrer Hausnummer Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wer hätte das gedacht? Ihre Hausnummer erhalten Sie im Ordnungsamt der Gemeinde Schwanewede. Die Zuordnung Ihrer Hausnummer erfolgt aufgrund Ihres bei uns vorliegenden Bauantrages und wird Ihnen durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt. In Einzelfällen kann es auch erforderlich werden, bereits bestehende Hausnummern zu ändern - beispielsweise, um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können.
Die Zuordnung der Hausnummer erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Vergabe von Hausnummern. Demnach werden die Hausnummern grundsätzlich nach dem sog. "Pariser System" vergeben, sodass sich - ausgehend vom Schwaneweder Zentrum nach außen - auf der linken Seite der Straße die ungeraden Hausnummern und auf der rechten Seite der Straße die geraden Hausnummern befinden.
Sollten Sie zu der Erteilung Ihrer Hausnummer Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 04209 74-0
Fax: 04209 74-182
Kontaktperson
Frau Zientek
Telefon Festnetz: 04209 74-221
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schwanewede: Hausnummernvergabe
Nach Erhalt des Bescheides über die Zuordnung Ihrer Hausnummer sind Sie verpflichtet, innerhalb von 8 Wochen, bei Neubauten spätestens bei Bezug des Gebäudes, auf eigene Kosten eine Hausnummer zu beschaffen und anzubringen. Die Anbringung der Hausnummer hat dabei grundsätzlich an der Straßenseite des Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Haupteinganges zu erfolgen.
Nach Erhalt des Bescheides über die Zuordnung Ihrer Hausnummer sind Sie verpflichtet, innerhalb von 8 Wochen, bei Neubauten spätestens bei Bezug des Gebäudes, auf eigene Kosten eine Hausnummer zu beschaffen und anzubringen. Die Anbringung der Hausnummer hat dabei grundsätzlich an der Straßenseite des Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Haupteinganges zu erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.05.2008
Stichwörter
Hausnummerierung, Hausnummern vergeben