Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer: Festsetzung

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    • Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
    • Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.

    Hinweise für Schwanewede: Hausnummernvergabe

    Allgemeine Informationen

    Wer hätte das gedacht? Ihre Hausnummer erhalten Sie im Ordnungsamt der Gemeinde Schwanewede. Die Zuordnung Ihrer Hausnummer erfolgt aufgrund Ihres bei uns vorliegenden Bauantrages und wird Ihnen durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt. In Einzelfällen kann es auch erforderlich werden, bereits bestehende Hausnummern zu ändern - beispielsweise, um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können.

    Die Zuordnung der Hausnummer erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Vergabe von Hausnummern. Demnach werden die Hausnummern grundsätzlich nach dem sog. "Pariser System" vergeben, sodass sich - ausgehend vom Schwaneweder Zentrum nach außen - auf der linken Seite der Straße die ungeraden Hausnummern und auf der rechten Seite der Straße die geraden Hausnummern befinden.

    Sollten Sie zu der Erteilung Ihrer Hausnummer Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schwanewede - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Damm 4

    28790 Schwanewede

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04209 74-0

    Fax: 04209 74-182

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schwanewede: Hausnummernvergabe

    Nach Erhalt des Bescheides über die Zuordnung Ihrer Hausnummer sind Sie verpflichtet, innerhalb von 8 Wochen, bei Neubauten spätestens bei Bezug des Gebäudes, auf eigene Kosten eine Hausnummer zu beschaffen und anzubringen. Die Anbringung der Hausnummer hat dabei grundsätzlich an der Straßenseite des Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Haupteinganges zu erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.05.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hausnummerierung, Hausnummern vergeben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de