Hausnummer: Festsetzung
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.
Hinweise für Rinteln: Hausnummer: Festsetzung
Um ein Grundstück eindeutig zu kennzeichnen, werden von der Stadt Rinteln für bebaute Grundstücke Grundstücksbezeichnungen (Straßenbezeichnung und Hausnummer) festgesetzt.
Die Vergabe von Hausnummern ist nicht nur zum eindeutigen Auffinden durch Ortsunkundige sondern auch zur Postzustellung und für das Meldewesen von Bedeutung.
Insbesondere bei Rettungseinsätzen, bei denen es gilt, keine wertvolle Zeit durch langwierige Suche zu verlieren, ist die eindeutige Kennzeichnung eines Grundstücks von besonderer Wichtigkeit.
Besonderheiten
Es gehört gemäß § 126 Baugesetzbuch zu den Pflichten eines Grundstückseigentümers, das Grundstück mit der festgesetzten Hausnummer zu kennzeichnen. Die Kosten für die Beschaffung der Hausnummer (auch bei erforderlich werdender Umnummerierung) sind vom Eigentümer zu tragen.
Die Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken und Gebäuden in der Stadt Rinteln (Grundstücks- und Haunummernverordnung) regelt weitere Einzelheiten:
Die Hausnummern sind in arabischen Ziffern und Buchstaben mit einer Höhe von mindestens 10 cm so am Gebäude anzubringen, dass sie von der Straße her deutlich sichtbar sind.
Die Ziffern/Buchstaben sind in einem gut lesbaren und sichtbaren Zustand zu erhalten.
Es steht dem Grundstückseigentümer frei, zwischen Schildern, einzelnen Ziffern/Buchstaben oder Nummernleuchten zu wählen.
Bei mehreren Hauseingängen (z.B. Reihenhäusern) ist jeder Eingang mit der für ihn festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Liegen mehrere Grundstück an einer privaten Zuwegung oder sind sie nur durch einen öffentlichen Fußweg zu erreichen, so ist an der Abzweigung Zuwegung/öffentliche Straße ein zusätzliches Gruppenschild mit allen Hausnummern der dort anliegenden Grundstücke aufzustellen.
Um ein Grundstück eindeutig zu kennzeichnen, werden von der Stadt Rinteln für bebaute Grundstücke Grundstücksbezeichnungen (Straßenbezeichnung und Hausnummer) festgesetzt.
Die Vergabe von Hausnummern ist nicht nur zum eindeutigen Auffinden durch Ortsunkundige sondern auch zur Postzustellung und für das Meldewesen von Bedeutung.
Insbesondere bei Rettungseinsätzen, bei denen es gilt, keine wertvolle Zeit durch langwierige Suche zu verlieren, ist die eindeutige Kennzeichnung eines Grundstücks von besonderer Wichtigkeit.
Besonderheiten
Es gehört gemäß § 126 Baugesetzbuch zu den Pflichten eines Grundstückseigentümers, das Grundstück mit der festgesetzten Hausnummer zu kennzeichnen. Die Kosten für die Beschaffung der Hausnummer (auch bei erforderlich werdender Umnummerierung) sind vom Eigentümer zu tragen.
Die Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken und Gebäuden in der Stadt Rinteln (Grundstücks- und Haunummernverordnung) regelt weitere Einzelheiten:
Die Hausnummern sind in arabischen Ziffern und Buchstaben mit einer Höhe von mindestens 10 cm so am Gebäude anzubringen, dass sie von der Straße her deutlich sichtbar sind.
Die Ziffern/Buchstaben sind in einem gut lesbaren und sichtbaren Zustand zu erhalten.
Es steht dem Grundstückseigentümer frei, zwischen Schildern, einzelnen Ziffern/Buchstaben oder Nummernleuchten zu wählen.
Bei mehreren Hauseingängen (z.B. Reihenhäusern) ist jeder Eingang mit der für ihn festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Liegen mehrere Grundstück an einer privaten Zuwegung oder sind sie nur durch einen öffentlichen Fußweg zu erreichen, so ist an der Abzweigung Zuwegung/öffentliche Straße ein zusätzliches Gruppenschild mit allen Hausnummern der dort anliegenden Grundstücke aufzustellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Tiefbau- und Umweltamt (Amt 66)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05751 403217
Fax: 05751 403601
Kontaktperson
Frau Beate Kabuth
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Rinteln: Hausnummer: Festsetzung
Es kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Es kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rinteln: Hausnummer: Festsetzung
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 Monate.
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 Monate.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rinteln: Hausnummer: Festsetzung
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.05.2008
Stichwörter
Hausnummern vergeben, Hausnummerierung