Hausnummer: Festsetzung
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.
Hinweise für Hildesheim: Hausnummer: Festsetzung
Zur Orientierung im Stadtgebiet und zum zweifelsfreien Auffinden von Grundstücken werden Straßen, Wege und Plätze benannt sowie für Gebäude Hausnummern vergeben.
Anfang des Jahres 2021 gab es in Hildesheim 937 offiziell benannte Straßen mit ca. 21.500 Hausnummern.
Vorschläge für die Benennung neuer Straßen kann jede Bürgerin und jeder Bürger bei der Stadt einreichen. Die Benennung von Straßen erfolgt abschließend durch Ratsbeschluss, wobei vorher die zuständigen Ortsräte und Ausschüsse beteiligt werden. Bei Straßen, die ausschließlich in einer Ortschaft liegen, sind die Ortsräte für die Benennung zuständig. Federführend für das Straßenbenennungsverfahren ist der Fachbereich Archiv und Bibliotheken.
Ein aktuelles Verzeichnis mit den offiziellen Straßennamen ist beim Fachdienst Vermessung und Geodaten, Markt 3, Zimmer C37 erhältlich.
Die amtliche Vergabe der Hausnummern richtet sich nach §9 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hildesheim. Hiernach hat jede Eigentümerin / jeder Eigentümer die Hausnummer am Hauptgebäude oder am Eingang zum Grundstück so anzubringen, dass sie von der Straßenseite des Gebäudes gut sicht- und lesbar ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Hildesheim - Vermessung und Geodaten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontaktperson
FB 66.3 Information und Verkauf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05121 301-3661
Fax: 05121 301-3512
E-Mail: vermessung@stadt-hildesheim.de
Herr W. Grimsel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05121 301-3661
Fax: 05121 301-3512
E-Mail: w.grimsel@stadt-hildesheim.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hildesheim: Hausnummer: Festsetzung
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer kann benötigte Hausnummern formlos telefonisch oder schriftlich beantragen.
Für Neubauten werden die Hausnummern in der Regel nach Baubeginn von Amts wegen automatisch vergeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hildesheim: Hausnummer: Festsetzung
Für die amtliche Vergabe von Hausnummern fallen keine Gebühren an.
Die Schilder sind auf eigene Kosten zu beschaffen.
Die Abgabe des Straßenverzeichnisses erfolgt in analoger Form zu den Papierkosten, bzw. in digitaler Form als PDF- oder Excel-Datei kostenlos per E-Mail.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hildesheim: Hausnummer: Festsetzung
Eine An- oder Ummeldung im Stadtbüro ist nur mit einer gültigen Adresse (Straßenname und Hausnummer) möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Hildesheim: Hausnummer: Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.05.2008
Stichwörter
Hausnummerierung, Hausnummern vergeben