Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer: Festsetzung

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    • Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
    • Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.

    Hinweise für Stuhr: Hausnummernvergabe

    Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer hat ihr/sein Grundstück mit der von der Kommune zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer wird in der Regel bei Bearbeitung des eingereichten Bauantrages festgelegt. Diese sollte so angebracht werden, dass sie von der Straße aus gut erkennbar ist. Hierdurch wird ein leichteres Auffinden des Grundstückes durch Ortsfremde, Polizei oder Feuerwehr ermöglicht.

    Die Hausnummer kann auch wieder geändert werden. Dies liegt im Ermessen der Kommune.

    Ein Änderungswunsch kann formlos beantragt werden.

    Die Gemeinde Stuhr ordnet - soweit erforderlich - die Grundstücke im Gemeindegebiet einer bestimmten Straße zu und vergibt Hausnummern. Die Vergabe erfolgt aufgrung der §§ 1 und 3 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Stuhr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stuhr - Liegenschaften & Betriebe

    Adresse

    Hausanschrift

    Blockener Straße 6

    28816 Stuhr

    Kontakt

    Fax: 0421 5695-9605

    Telefon Festnetz: 0421 5695-605

    E-Mail: J.Grube@Stuhr.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.05.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hausnummerierung, Hausnummern vergeben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de