Hausnummer: Festsetzung
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.
Hinweise für Laatzen: Hausnummer: Festsetzung
Wie kommen Straßen zu ihren Namen und weshalb heißen sie so? Namensvorschläge (Neubenennung oder Änderung) können durch jedermann eingebracht werden. Die Entscheidung trifft immer der Stadt- oder Gemeinderat. Das amtliche Straßenverzeichnis wird bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung geführt.
Straßennamen und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Stadtgebiet. Sie gewährleisten - neben den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste - den wirkungsvollen Einsatz von Feuerwehren und Polizei, dienen der Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr.
Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes.
Die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen basiert auf den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Dementsprechend entscheidet der örtlich zuständige Ortsrat über die Benennung von ausschließlich in seinem Ortsteil liegenden Straßen, Wegen und Plätzen. Liegen Straßen in mehreren Ortsteilen entscheidet abschließend der Rat der Stadt Laatzen.
Wie kommen Straßen zu ihren Namen und weshalb heißen sie so? Namensvorschläge (Neubenennung oder Änderung) können durch jedermann eingebracht werden. Die Entscheidung trifft immer der Stadt- oder Gemeinderat. Das amtliche Straßenverzeichnis wird bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung geführt.
Straßennamen und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Stadtgebiet. Sie gewährleisten - neben den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste - den wirkungsvollen Einsatz von Feuerwehren und Polizei, dienen der Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr.
Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes.
Die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen basiert auf den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Dementsprechend entscheidet der örtlich zuständige Ortsrat über die Benennung von ausschließlich in seinem Ortsteil liegenden Straßen, Wegen und Plätzen. Liegen Straßen in mehreren Ortsteilen entscheidet abschließend der Rat der Stadt Laatzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Team 61 - Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: stadtplanung@laatzen.de
Kontaktperson
Frau Franziska Dannenberg
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.05.2008
Stichwörter
Hausnummerierung, Hausnummern vergeben