Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer: Festsetzung

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    • Das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
    • Das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    In Niedersachsen werden die Hausnummern üblicherweise nach dem Pariser System vergeben.

    Hinweise für Hannover: Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung

    Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion. Neben der Ordnungsfunktion sind Straßennamen auch eine Art der Geschichtsschreibung und repräsentieren ein Stück städtische Vergangenheit.

    Kurze Erläuterungen zu den Straßennamen der Landeshauptstadt Hannover können über www.hannover-gis.de (Themenauswahl: "Straßenbenennung") abgerufen werden.

    Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen

    Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie die Aufhebung von Straßennamen oder deren Umbenennung im Stadtgebiet wird in den meisten Fällen abschließend durch die Bezirksräte entschieden, in denen die Straße oder der Platz liegt. Liegen Straßen, Wege und Plätze jedoch in mehr als einem Stadtbezirk, entscheidet der Rat der Landeshauptstadt Hannover.

    Grundsätzlich ist eine Stadt sehr frei in der Auswahl von Straßennamen. Dabei muss jedoch immer die eindeutige Orientierung im Stadtgebiet gewährleistet sein, um vor allem bei Notfällen Zeitverzögerungen durch Fehlleitung der Rettungskräfte zu verhindern. Um dies sicherzustellen, gibt es einige Grundsätze für die Namensauswahl:

    • eine Straßenbezeichnung darf im Gemeindegebiet nur einmal vorkommen. Unterscheidungen wie "-straße", "-weg", "-platz" etc. reichen nicht aus, es sei denn, es besteht ein unmittelbarer örtlicher Zusammenhang.
    • Ähnlich klingende Namen sind zu vermeiden.
    • In neu erschlossenen Gebieten sollen Straßennamen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt beschlossen werden
    • Straßen werden nicht nach noch lebenden Personen benannt.

    Bei Benennungen, die mehrere Stadtbezirke betreffen und daher weiter vom Rat beschlossen werden müssen, sind zusätzlich zu den oben genannten Punkten nachstehende Regeln zu berücksichtigen, die sich der Rat selbst gegeben hat:

    • Umbenennungen sollen nur erfolgen zur Beseitigung irreführender Bezeichnungen, nach wesentlichen baulichen Veränderungen, die zu örtlicher Trennung bisheriger Zusammenhänge führen, oder wenn eine Benennung einer Persönlichkeit im Nachhinein Bedenken auslöst und dieser Person schwerwiegende persönliche Handlungen oder die aktive Mitwirkung in einem Unrechtssystem zuzuschreiben sind.
    • Bei Benennungen sollen verstärkt weibliche Persönlichkeiten berücksichtigt werden.
    • Straßennamen sollen möglichst einen Ortsbezug haben.

    Hausnummern

    In der Landeshauptstadt Hannover erfolgt die amtliche Hausnummernfestsetzung durch den Bereich Geoinformation nach einheitlichen fachlichen Regeln. Die Hausnummernanbringung richtet sich nach § 10 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover. Hausnummernschilder müssen von der Straße gut sichtbar angebracht werden. Verantwortlich dafür ist der Grundstückseigentümer nach §126 Abs. 3 Baugesetzbuch.

    Straßenverzeichnis

    Im Bereich Geoinformation werden der Straßenschlüssel sowie das Straßenverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover geführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Hannover: Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung

    Für Anfragen wenden Sie sich an das Sachgebiet Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung im Bereich Geoinformation.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 61.21 - Straßenbenennungen und Hausnummernfestsetzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-44548

    E-Mail: 61.21@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Weitere Rufnummer: +49 511 168-42084

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hannover: Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung

    Die Bestimmung von Grundstücksbezeichnungen findet ihre rechtliche Grundlage in § 11 des Polizei und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) sowie § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

    Baugesetzbuch (BauGB)
    Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hannover: Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung

    Die Vergabe von Hausnummern ist gebührenfrei. Die Daten des Straßenverzeichnisses werden kostenfrei im Internet unter www.opengeodata-hannover.de zur Verfügung gestellt.

    Bei Änderung der Adresse (Straßennamen und/oder Hausnummer) gibt es eine Übergangszeit, in der die alte und die neue Adresse parallel nebeneinander gelten. Innerhalb der Übergangszeit wird für die Änderung der Ausweis- und Fahrzeugpapiere keine Gebühr erhoben. Wir geben zahlreichen Institutionen die Adressänderungen bekannt, z. B.  Post, Stadtwerke, Polizei, Katasteramt etc. Ihr privates Umfeld hingegen ist auf eine Information durch Sie angewiesen. Eine Kostenerstattung ist dafür leider nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.05.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hausnummern vergeben, Hausnummerierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de