Erschließungsbeiträge
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen).
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Bauplatz zuständige Gemeinde.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Damme
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Haskamp
E-Mail: anja.haskamp@damme.de
Telefon Festnetz: 05491 662 303
Internet
Bankverbindung
Stadt Damme
Empfänger: Stadt Damme
IBAN: DE90 2806 1679 0000 7102 00
BIC: GENODEF1DAM
Bankinstitut: Volksbank Dammer-Berge e.G
Stadt Damme
Empfänger: Stadt Damme
IBAN: DE87 2802 0050 5805 6417 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Damme
Stadt Damme
Empfänger: Stadt Damme
IBAN: DE11 2805 0100 0071 4001 96
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Damme
Formulare
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.12.2007
Stichwörter
Erschließungskosten, Kommunale Abgabe, Erschließungsbeitrag