Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Wallenhorst: Erschließungsbeiträge

    Allgemeine Informationen

    Berechnung und Festsetzung oder Ablösung von
    Erschließungsbeiträgen sowie Berechnung und Festsetzung von Voruaszahlungen auf die Erschließungsbeiträge für die Herstellung neuer Straßen

    Die Gemeinde kann sich zur Erschließung eines
    Baugebietes eines Erschließungsträgers bedienen. Der
    Erschließungsträger nimmt die Erschließung vor.
    Zwischen dem Erschließungsträger und dem
    Grundstückseigentümer wird ein Erschließungsvertrag
    geschlossen. Dieser Vertrag
    beinhaltet unter anderem Berechnung und Höhe des
    Erschließungsbeitrages.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Team Flächenmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 1

    49134 Wallenhorst

    Öffnungszeiten

    montags 8-12 Uhr und 14-16 Uhr dienstags 8-12 Uhr und 14-17.30 Uhr mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr und 14-17.30 Uhr freitags 8-16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05407 888-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wallenhorst: Erschließungsbeiträge

    Bundesbaugesetz, Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de