Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Bissendorf - Fachdienst 4 Planen und Bauen
Beschreibung
Der Fachdienst 4 – Planen und Bauen – ist rund um das Bauen zuständig. Das betrifft beispielsweise sowohl die Hochbaumaßnahmen mit den erforderlichen Vergabeverfahren als auch die Tiefbaumaßnahmen der Straßenunterhaltung. Zudem werden die Bauleitplanverfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes und von Bebauungsplänen erarbeitet. In Baugenehmigungsverfahren werden die Stellungnahmen an den Landkreis Osnabrück abgeben und die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Bauvorhaben beraten. Die Gewässerunterhaltung wird ebenfalls koordiniert. Auch der Baubetriebshof gehört dazu, der zum Beispiel für die Pflege der öffentlichen Grünflächen wie Parkanlagen, Straßenbegleitgrün, Kinderspiel-, Bolz- und Sportplätze zuständig ist.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
oder nach Terminvereinbarung. Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  und 15:00 bis 18:30 Uhr  Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr 
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007