Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Laer - Fachbereich II Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Laer, Rathaus
Linie:- Bus: 466, 424, 426, 313
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Körperlich beeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab im Bürgerbüro an.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Bad Laer
Empfänger: Gemeinde Bad Laer
IBAN: DE27 2655 0105 0001 2004 68
BIC: NOLADE22
Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007