Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Hinweise für Ganderkesee: Erschließungsbeiträge
Beim erstmaligen (Aus-)Bau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Gemeinde Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.
Wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze oder Teile davon (z.B. Geh- und Radwege, Beleuchtungs- oder Straßenentwässerungseinrichtungen) erstmalig (aus-)gebaut werden, erhebt die Gemeinde zur Deckung eines Teils ihrer Kosten Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.
Dabei trägt die Gemeinde 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. 90 % werden auf die erschlossenen Grundstücke nach den Festsetzungen der Erschließungsbeitragssatzung verteilt.
Beim erstmaligen (Aus-)Bau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Gemeinde Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.
Wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze oder Teile davon (z.B. Geh- und Radwege, Beleuchtungs- oder Straßenentwässerungseinrichtungen) erstmalig (aus-)gebaut werden, erhebt die Gemeinde zur Deckung eines Teils ihrer Kosten Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.
Dabei trägt die Gemeinde 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. 90 % werden auf die erschlossenen Grundstücke nach den Festsetzungen der Erschließungsbeitragssatzung verteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Ganderkesee - Gemeindeentwicklung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Ganderkesee: Mühlenstraße 2 - 4, 27777 Ganderkesee Montag, Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 7:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Bookholzberg: Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ganderkesee: Erschließungsbeiträge
- 611 - Satzung der Gemeinde Ganderkesee über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- §§ 127 - 135 Baugesetzbuch
- 611 - Satzung der Gemeinde Ganderkesee über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- §§ 127 - 135 Baugesetzbuch
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007