Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Ganderkesee: Erschließungsbeiträge

    Allgemeine Informationen

    Beim erstmaligen (Aus-)Bau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Gemeinde Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.

    Wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze oder Teile davon (z.B. Geh- und Radwege, Beleuchtungs- oder Straßenentwässerungseinrichtungen) erstmalig (aus-)gebaut werden, erhebt die Gemeinde zur Deckung eines Teils ihrer Kosten Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.

    Dabei trägt die Gemeinde 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. 90 % werden auf die erschlossenen Grundstücke nach den Festsetzungen der Erschließungsbeitragssatzung verteilt.



    Allgemeine Informationen

    Beim erstmaligen (Aus-)Bau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Gemeinde Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.

    Wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze oder Teile davon (z.B. Geh- und Radwege, Beleuchtungs- oder Straßenentwässerungseinrichtungen) erstmalig (aus-)gebaut werden, erhebt die Gemeinde zur Deckung eines Teils ihrer Kosten Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.

    Dabei trägt die Gemeinde 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. 90 % werden auf die erschlossenen Grundstücke nach den Festsetzungen der Erschließungsbeitragssatzung verteilt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 42 - Straßen und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 23.06.2023

    Technisch geändert am 23.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gemeinde Ganderkesee - Gemeindeentwicklung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2

    27777 Ganderkesee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Ganderkesee: Mühlenstraße 2 - 4, 27777 Ganderkesee Montag, Dienstag: 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 7:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Bürgerbüro Bookholzberg: Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2007

    Technisch geändert am 06.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024