Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Dötlingen - Amt 1
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: gemeinde.doetlingen@doetlingen.de
Telefon Festnetz: 04432 950-0
Gemeinde Dötlingen - Amt 6
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: gemeinde.doetlingen@doetlingen.de
Telefon Festnetz: 04432 950-132
Amt 6 - Soziales und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04432 950
Kontaktperson
Uwe Kläner
Weitere Informationen
Sachgebiet Bauverwaltung (60)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04432 950
Kontaktperson
Ulrike Hollmann
Sandra Zyla
Weitere Informationen
Gemeinde Dötlingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04432 950-0
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007