Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Rathauseingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Osterende
Linie:- Bus: Linie 623
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauamt, Hochbauamt, Tiefbauamt
Samtgemeinde Jümme
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathauseingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Osterende
Linie:- Bus: Linie 623
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007