Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Uplengen - Fachbereich 3 Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: E-Ladestation vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Uplengen, Grundschule Remels
Linie:- Bus: unbekannt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tatjana Fröhling (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Uplengen
Empfänger: Gemeinde Uplengen
IBAN: DE91 2856 2297 0100 0683 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen Volksbank eG
Stichwörter
Abfallamt, Amt für Abfallwirtschaft, Amt für Grünes, Bauamt, Bauantrag, Bauaufsicht, Baubetriebshof, Baugenehmigung, Bauhof, Entsorgungszentrum, Fachbereich 3, FB 3, FB III, Friedhof, Gebäudebewirtschaftung, Grünflächenamt, Hochbauamt, Liegenschaften, Müllabfuhr, Naturschutzbehörde, Sondermüll, Straßenmeisterei, Tiefbauamt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007