Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Leer (Ostfriesland) - Fachdienst Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    26789 Leer (Ostfriesland)

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: montags: 15:00-17:35 Uhr mittwochs: 9:00-12:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 9782-131

    E-Mail: Holger.Groninga@leer.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leer (Ostfriesland): Erschließungsbeiträge

    An den Kosten jeder erstmalig ausgebauten Straße müssen sich die Eigentümer der von dieser Straße erschlossenen Grundstücke mit 90 % beteiligen. Die restlichen 10 % trägt die Stadt. Erschlossen sind - vereinfacht ausgedrückt - alle Grundstücke, für die eine Zufahrt oder einen Zugang zu der Straße hergestellt werden kann.

    Zu den Kosten der Straße gehört u. a. der Aufwand für den Grunderwerb, die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich eventuell vorgesehener Rad- und Gehwege, die Straßenbeleuchtung und die Grünflächen.

    Rechtsrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Leer (Ostfriesland).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de