Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Leer (Ostfriesland) - Fachdienst Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: montags: 15:00-17:35 Uhr mittwochs: 9:00-12:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0491 9782-131
E-Mail: Holger.Groninga@leer.de
Kontaktperson
Herr Holger Behrens
Frau Jennifer Schröder-Ferdinand
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0491 9782-597
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leer (Ostfriesland): Erschließungsbeiträge
Zu den Kosten der Straße gehört u. a. der Aufwand für den Grunderwerb, die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich eventuell vorgesehener Rad- und Gehwege, die Straßenbeleuchtung und die Grünflächen.
Rechtsrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Leer (Ostfriesland).
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007