Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Emlichheim - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Kontaktperson
Frau Julia Stricker
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Telefon Festnetz: 05943 809252
E-Mail: stricker@emlichheim.de
Frau Maike Bergau
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Telefon Festnetz: 05943 809-164
E-Mail: bergau@emlichheim.de
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007