Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erschließungsbeiträge
Alle Gemeinden in Deutschland sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, für die erstmalige endgültige Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen Beiträge zu erheben, sofern diese Anlagen den hiervon erschlossenen Grundstücken eine Bebauung ermöglichen oder bebaute Grundstücke erschließen.
Öffentliche Erschließungsanlagen sind in der Regel Straßen, Wege und Plätze.
90 Prozent der Aufwendungen der erstmaligen Herstellung einer neuen Erschließungsanlage werden auf die von ihr erschlossenen und bebaubaren (beziehungsweise bereits bebauten) Grundstücke umgelegt.
Alle Gemeinden in Deutschland sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, für die erstmalige endgültige Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen Beiträge zu erheben, sofern diese Anlagen den hiervon erschlossenen Grundstücken eine Bebauung ermöglichen oder bebaute Grundstücke erschließen.
Öffentliche Erschließungsanlagen sind in der Regel Straßen, Wege und Plätze.
90 Prozent der Aufwendungen der erstmaligen Herstellung einer neuen Erschließungsanlage werden auf die von ihr erschlossenen und bebaubaren (beziehungsweise bereits bebauten) Grundstücke umgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erschließungsbeiträge
- Frank Fabig
Telefon: 0441 235-2374
E-Mail: frank.fabig[at]stadt-oldenburg.de
- Silke Hagen
Telefon: 0441 235-2383
E-Mail: silke.hagen[at]stadt-oldenburg.de
- Frank Fabig
Telefon: 0441 235-2374
E-Mail: frank.fabig[at]stadt-oldenburg.de
- Silke Hagen
Telefon: 0441 235-2383
E-Mail: silke.hagen[at]stadt-oldenburg.de
Ansprechpartner
Verwaltung Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erschließungsbeiträge
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erschließungsbeiträge
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007