Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erschließungsbeiträge

    Allgemeine Informationen

    Alle Gemeinden in Deutschland sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, für die erstmalige endgültige Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen Beiträge zu erheben, sofern diese Anlagen den hiervon erschlossenen Grundstücken eine Bebauung ermöglichen oder bebaute Grundstücke erschließen.

    Öffentliche Erschließungsanlagen sind in der Regel Straßen, Wege und Plätze.

    90 Prozent der Aufwendungen der erstmaligen Herstellung einer neuen Erschließungsanlage werden auf die von ihr erschlossenen und bebaubaren (beziehungsweise bereits bebauten) Grundstücke umgelegt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erschließungsbeiträge

    • Frank Fabig
      Telefon: 0441 235-2374
      E-Mail: frank.fabig[at]stadt-oldenburg.de
    • Silke Hagen
      Telefon: 0441 235-2383
      E-Mail: silke.hagen[at]stadt-oldenburg.de

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Verwaltung Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 g

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-2298

    Fax: 0441 235-2590

    E-Mail: verkehr@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Dieser Fachdienst ist zuständig für alle verwaltungsrechtlichen Belange, die in Zusammenhang mit dem Straßenbau und dem Straßennetz der Stadt Oldenburg stehen.

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erschließungsbeiträge

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Erschließungsbeiträge

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de