Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Thedinghausen: Erschließungsbeiträge

    Allgemeine Informationen

    Um ein Grundstück als Bauplatz nutzen zu können, muss dieses zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen. Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.



    Allgemeine Informationen

    Um ein Grundstück als Bauplatz nutzen zu können, muss dieses zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen. Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Hinweise für Thedinghausen: Erschließungsbeiträge

    Nähere Informationen erteilt das Bauamt der Samtgemeinde Thedinghausen.
    Nähere Informationen erteilt das Bauamt der Samtgemeinde Thedinghausen.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Thedinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunschweiger Straße 10

    27321 Thedinghausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch Termine nur nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 - 12.00 Uhr 13.30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04204 88

    Fax: 04204 88-44

    E-Mail: info@thedinghausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2009 (von: Landkreis Verden Webservice)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Thedinghausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)