Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Hinweise für Achim: Erschließungsbeiträge
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst „erschlossen“ werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsanlagen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5 % der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie bitte, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind.
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsanlagen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5 % der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie bitte, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Hinweise für Achim: Erschließungsbeiträge
Nähere Informationen erteilt die Stadt Achim.
Nähere Informationen erteilt die Stadt Achim.
Ansprechpartner
Straßen- und Verkehrsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04202 9529-575
E-Mail: verkehr@stadt.achim.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Achim: Erschließungsbeiträge
- § 127 bis 135 Baugesetzbuch (BauGB)
- Erschließungsbeitragssatzung
- § 127 bis 135 Baugesetzbuch (BauGB)
- Erschließungsbeitragssatzung
Verfahrensablauf
Hinweise für Achim: Erschließungsbeiträge
Der Erschließungsbeitrag wird durch einen Erschließungsbeitragsbescheid durch die Stadt Achim erhoben.
Der Erschließungsbeitrag wird durch einen Erschließungsbeitragsbescheid durch die Stadt Achim erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Achim: Erschließungsbeiträge
Wie hoch sind die Erschließungsbeiträge?
Die Höhe der abzurechnenden Erschließungsbeiträge richtet sich nach der Art der Anlage und deren Herstellungsaufwand.
Der Anliegeranteil beträgt grundsätzlich 90 % des Gesamtaufwandes. Zum umlagefähigen Aufwand gehören auch der Grunderwerb für die Flächen und ein evtl. entstandener Fremdfinanzierungsaufwand der Gemeinde.
Der Anliegeranteil (sog. beitragsfähiger Aufwand) wird durch die Beitragsfläche der erschlossenen Grundstücke dividiert und mit den einzelnen Beitragsflächen der Grundstücke multipliziert. Das Ergebnis ist der Erschließungsbeitrag je Grundstück.
Einzelheiten regelt die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Achim.
Wer muss Erschließungsbeiträge zahlen?
Grundsätzlich Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte, die durch die Anlage einen beitragsrechtlich-relevanten Vorteil erlangen, weil ihr Grundstück an eine oben genannte Anlage angrenzt und
- dadurch bebaubar wird sowie
- in ihrem Einzugsbereich liegt.
Der Beitrag wird als „Einmalzahlung“ erhoben. Dazu muss die Beitragspflicht entstanden sein. Sie entsteht in der Regel mit der endgültigen Fertigstellung einer Erschließungsanlage.
Wie hoch sind die Erschließungsbeiträge?
Die Höhe der abzurechnenden Erschließungsbeiträge richtet sich nach der Art der Anlage und deren Herstellungsaufwand.
Der Anliegeranteil beträgt grundsätzlich 90 % des Gesamtaufwandes. Zum umlagefähigen Aufwand gehören auch der Grunderwerb für die Flächen und ein evtl. entstandener Fremdfinanzierungsaufwand der Gemeinde.
Der Anliegeranteil (sog. beitragsfähiger Aufwand) wird durch die Beitragsfläche der erschlossenen Grundstücke dividiert und mit den einzelnen Beitragsflächen der Grundstücke multipliziert. Das Ergebnis ist der Erschließungsbeitrag je Grundstück.
Einzelheiten regelt die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Achim.
Wer muss Erschließungsbeiträge zahlen?
Grundsätzlich Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte, die durch die Anlage einen beitragsrechtlich-relevanten Vorteil erlangen, weil ihr Grundstück an eine oben genannte Anlage angrenzt und
- dadurch bebaubar wird sowie
- in ihrem Einzugsbereich liegt.
Der Beitrag wird als "Einmalzahlung" erhoben. Dazu muss die Beitragspflicht entstanden sein. Sie entsteht in der Regel mit der endgültigen Fertigstellung einer Erschließungsanlage.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007