Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Nordkehdingen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Freiburg/Elbe, Landesbrücker Straße
Bus: unbekannt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Samtgemeinde Nordkehdingen
Empfänger: Samtgemeinde Nordkehdingen
IBAN: DE04 2415 1116 0000 4580 00
BIC: NOLADE21STK
Bankinstitut: Kreissparkasse Stade
Samtgemeinde Nordkehdingen
Empfänger: Samtgemeinde Nordkehdingen
IBAN: DE21 2006 9786 7300 2500 00
BIC: GENODEF1DRO
Bankinstitut: Volksbank Kehdingen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007