Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Bispingen, Hauptstraße / Sparkasse
Bus: 154
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr , 14:00 - 16:00 Uhr* Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr  (*Mo.-Fr.: Ein Besuch des Rathaus ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Bankverbindung
Gemeinde Bispingen
Empfänger: Gemeinde Bispingen
IBAN: DE41 2585 1660 0000 8066 61
BIC: NOLADE21SOL
Bankinstitut: Kreissparkasse Soltau
Gemeinde Bispingen
Empfänger: Gemeinde Bispingen
IBAN: DE96 2406 0300 4800 2348 00
BIC: GENODEF1NBU
Bankinstitut: Volksbank Lüneburger Heide
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007