Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Zeven: Erschließungsbeiträge

    Allgemeine Informationen

    Der Erschließungsbeitrag kann auch über eine Ablösevereinbarung mit der Stadt bzw. Gemeinde abgelöst werden.

    Die einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Zeven erheben für die Erstellung neuer Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff) sowie nach Maßgabe der jeweiligen Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Elsdorf, Gyhum, Heeslingen sowie der Stadt Zeven.

    Der Anliegeranteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt 90 v.H



    Allgemeine Informationen

    Der Erschließungsbeitrag kann auch über eine Ablösevereinbarung mit der Stadt bzw. Gemeinde abgelöst werden.

    Die einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Zeven erheben für die Erstellung neuer Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff) sowie nach Maßgabe der jeweiligen Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Elsdorf, Gyhum, Heeslingen sowie der Stadt Zeven.

    Der Anliegeranteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt 90 v.H



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Zeven - Steuern, Gebühren und Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    27404 Zeven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 716-0

    Fax: 04281 716-126

    E-Mail: samtgemeinde@zeven.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2018 (von: Webservice, Samtgemeinde Zeven)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)