Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04292 889-163
Fax: 04292 889-200
E-Mail: strassenverwaltung@ritterhude.de
E-Mail: baumschutz@ritterhude.de
E-Mail: ortsplanung@ritterhude.de
Kontaktperson
Gisela Dammasch
Weitere Informationen
Kosten
Hinweise für Ritterhude: Erschließungsbeiträge
Die Höhe der abzurechnenden Erschließungsbeiträge richtet sich nach den Herstellungskosten und der Anzahl der erschlossenen Grundstücke. Der Anliegeranteil beträgt nach der gültigen Erschließungskostenbeitragssatzung der Gemeinde Ritterhude 90 % der gesamten Kosten.
Zu den umlagefähigen Kosten gehört auch der Grunderwerb für die (Straßen-)Flächen. Der Anliegeranteil (sogenannter umlagefähiger Aufwand) wird durch die Beitragsfläche der erschlossenen Grundstücke dividiert und mit den einzelnene Beitragsflächen der Grundstücke multipliziert. Das Ergebnis ist der zu zahlende Erschließungsbeitrag je Grundstück.
Die Höhe der abzurechnenden Erschließungsbeiträge richtet sich nach den Herstellungskosten und der Anzahl der erschlossenen Grundstücke. Der Anliegeranteil beträgt nach der gültigen Erschließungskostenbeitragssatzung der Gemeinde Ritterhude 90 % der gesamten Kosten.
Zu den umlagefähigen Kosten gehört auch der Grunderwerb für die (Straßen-)Flächen. Der Anliegeranteil (sogenannter umlagefähiger Aufwand) wird durch die Beitragsfläche der erschlossenen Grundstücke dividiert und mit den einzelnene Beitragsflächen der Grundstücke multipliziert. Das Ergebnis ist der zu zahlende Erschließungsbeitrag je Grundstück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ritterhude: Erschließungsbeiträge
Die Beitragsfläche besteht aus der Grundstücksfläche und einem Bebauungszuschlag von 25 % je Vollgeschoss des Gebäudes.
Die Einzelheiten regelt die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Ritterhude.
Die Beitragsfläche besteht aus der Grundstücksfläche und einem Bebauungszuschlag von 25 % je Vollgeschoss des Gebäudes.
Die Einzelheiten regelt die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Ritterhude.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007