Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Hanstedt: Erschließungsbeiträge

    Allgemeine Informationen


    Alle Gemeinden in Deutschland sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) berechtigt und nach den Regelungen der Abgabenordnung verpflichtet, für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze einschließlich Fußgängerstraßen und Wohnwegen) Erschließungsbeiträge zu erheben, sofern diese Anlagen den hiervon erschlossenen Grundstücken eine Bebauung ermöglichen oder bebaute Grundstücke erschließen. Unabhängig davon, ob diese Grundstücke bereits an einer anderen öffentlichen Verkehrsanlage liegen, werden 90 % der Aufwendungen auf die von ihr erschlossenen und bebaubaren bzw. bebauten Grundstücke umgelegt und sind von den Grundstückseigentümern zu zahlen. Rechtsgrundlage der Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind das BauGB und die jeweilige Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde.



    Allgemeine Informationen


    Alle Gemeinden in Deutschland sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) berechtigt und nach den Regelungen der Abgabenordnung verpflichtet, für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze einschließlich Fußgängerstraßen und Wohnwegen) Erschließungsbeiträge zu erheben, sofern diese Anlagen den hiervon erschlossenen Grundstücken eine Bebauung ermöglichen oder bebaute Grundstücke erschließen. Unabhängig davon, ob diese Grundstücke bereits an einer anderen öffentlichen Verkehrsanlage liegen, werden 90 % der Aufwendungen auf die von ihr erschlossenen und bebaubaren bzw. bebauten Grundstücke umgelegt und sind von den Grundstückseigentümern zu zahlen. Rechtsgrundlage der Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind das BauGB und die jeweilige Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde.



    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Asendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 11

    21271 Asendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 16.30 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4183 338-1

    Fax: +49 4183 5028-8

    E-Mail: gemeinde-asendorf@gmx.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2021 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Hanstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gemeinde Brackel

    Adresse

    Hausanschrift

    Landstraße 1

    21438 Brackel

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.30 – 11.30 Uhr Di. 15.00 – 18.00 Uhr Do. 08.30 – 11.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4185 4215

    E-Mail: gemeinde@brackel.de

    Version

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    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Hanstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gemeinde Egestorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schätzendorfer Straße 8

    21272 Egestorf

    Öffnungszeiten

    Telefonisch erreichbar: Mo. - Fr. 9.00-12.00 Büroöffnungszeiten: Di. + Do. 9.00-12.00 Uhr Mi. 15.00-18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4175 28-0

    Fax: +49 4175 80259-4

    E-Mail: info@gemeinde-egestorf.de

    Version

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    Sprache: de

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gemeinde Marxen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamp 25

    21439 Marxen

    Öffnungszeiten

    Dienstag 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4185 417-1

    Fax: +49 4185 538-9

    E-Mail: gemeinde-marxen@t-online.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2021 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Hanstedt)

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    Gemeinde Undeloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Dorfeiche 10

    21274 Undeloh

    Öffnungszeiten

    Termine nach telef. Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4189 285

    E-Mail: info@gemeinde-undeloh.de

    Version

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    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4184 803-0

    Fax: +49 4184 803-49

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 30.12.2022 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Hanstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hanstedt: Erschließungsbeiträge

    Baugesetzbuch, Abgabenordnung, Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde

    Baugesetzbuch, Abgabenordnung, Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)