Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Hanstedt: Erschließungsbeiträge


    Alle Gemeinden in Deutschland sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) berechtigt und nach den Regelungen der Abgabenordnung verpflichtet, für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze einschließlich Fußgängerstraßen und Wohnwegen) Erschließungsbeiträge zu erheben, sofern diese Anlagen den hiervon erschlossenen Grundstücken eine Bebauung ermöglichen oder bebaute Grundstücke erschließen. Unabhängig davon, ob diese Grundstücke bereits an einer anderen öffentlichen Verkehrsanlage liegen, werden 90 % der Aufwendungen auf die von ihr erschlossenen und bebaubaren bzw. bebauten Grundstücke umgelegt und sind von den Grundstückseigentümern zu zahlen. Rechtsgrundlage der Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind das BauGB und die jeweilige Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hanstedt - FB 2 - Bauen und Infrastruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Mario Vick (Sachbearbeiter Beiträge, Straßen- und Gewässerunterhaltung, Genehmigung für Schmutzwasserhausanschlüsse (Egestorf, Döhle u. Evendorf))
      Hausanschrift

      Rathausstraße 1

      21271 Hanstedt

      Telefon Festnetz: +49 4184 803-57

      Fax: +49 4184 803-49

      E-Mail: m.vick@hanstedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Hanstedt - Gemeinde Asendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 11

    21271 Asendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 16.30 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4183 5028-8

    Telefon Festnetz: +49 4183 338-1

    E-Mail: gemeinde-asendorf@gmx.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Hanstedt - Gemeinde Brackel

    Adresse

    Hausanschrift

    Landstraße 1

    21438 Brackel

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.30 - 11.30 Uhr Di. 15.00 - 18.00 Uhr Do. 08.30 - 11.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4185 4215

    E-Mail: gemeinde@brackel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Hanstedt - Gemeinde Egestorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schätzendorfer Straße 8

    21272 Egestorf

    Öffnungszeiten

    Telefonisch erreichbar: Mo. - Fr. 9.00-12.00 Büroöffnungszeiten: Di. + Do. 9.00-12.00 Uhr Mi. 15.00-18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4175 80259-4

    Telefon Festnetz: +49 4175 28-0

    E-Mail: info@gemeinde-egestorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Hanstedt - Gemeinde Marxen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamp 25

    21439 Marxen

    Öffnungszeiten

    Die. von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4185 538-9

    Telefon Festnetz: +49 4185 417-1

    E-Mail: gemeinde-marxen@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Hanstedt - Gemeinde Undeloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Dorfeiche 10

    21274 Undeloh

    Öffnungszeiten

    Termine nach telef. Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4189 285

    E-Mail: info@gemeinde-undeloh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Hanstedt - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4184 803-0

    Fax: +49 4184 803-49

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hanstedt: Erschließungsbeiträge

    Baugesetzbuch, Abgabenordnung, Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde

    Bemerkungen

    Hinweise für Hanstedt: Erschließungsbeiträge

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de