Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Cuxhaven: Erschließungsbeiträge

    Erschließungsbeiträge werden gem. dem Baugesetzbuch und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Cuxhaven für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage (zum Anbau bestimmte öffentliche Verkehrsanlage = öffentliche Straße, an der Wohn-, Gewerbe- oder Industriebebauung zulässig ist), für den Erwerb der Straßenflächen und ihre Freilegung, d. h. die Beseitigung evtl. vorhandener Hindernisse auf dem oder im Straßenkörper erhoben.
    Beitragspflichtig sind die Eigentümer derjenigen anliegenden Grundstücke, denen durch die Herstellung der Straße die Bebaubarkeit vermittelt wird.
    90 % der Herstellungskosten sind von den Beitragspflichtigen zu tragen. Sie werden nach einem festgelegten Schlüssel umgelegt, nämlich nach Grundstücksfläche und Ausnutzbarkeit des Grundstücks, d. h. dass der Beitrag umso höher ist, je größer ein Grundstück ist und je mehr Vollgeschosse darauf vorhanden oder erlaubt sind.

    Die förmliche Erhebung durch Beitragsbescheid ist jedoch in der Vergangenheit mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Die Straßen in neuen Baugebieten werden in Form eines Erschließungsvertrages überwiegend von Erschließungsträgern auf deren eigene Kosten hergestellt und die Baugrundstücke von diesen dann "erschlossen" veräußert.

    Erschließungsbeiträge werden gem. dem Baugesetzbuch und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Cuxhaven für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage (zum Anbau bestimmte öffentliche Verkehrsanlage = öffentliche Straße, an der Wohn-, Gewerbe- oder Industriebebauung zulässig ist), für den Erwerb der Straßenflächen und ihre Freilegung, d. h. die Beseitigung evtl. vorhandener Hindernisse auf dem oder im Straßenkörper erhoben.
    Beitragspflichtig sind die Eigentümer derjenigen anliegenden Grundstücke, denen durch die Herstellung der Straße die Bebaubarkeit vermittelt wird.
    90 % der Herstellungskosten sind von den Beitragspflichtigen zu tragen. Sie werden nach einem festgelegten Schlüssel umgelegt, nämlich nach Grundstücksfläche und Ausnutzbarkeit des Grundstücks, d. h. dass der Beitrag umso höher ist, je größer ein Grundstück ist und je mehr Vollgeschosse darauf vorhanden oder erlaubt sind.

    Die förmliche Erhebung durch Beitragsbescheid ist jedoch in der Vergangenheit mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Die Straßen in neuen Baugebieten werden in Form eines Erschließungsvertrages überwiegend von Erschließungsträgern auf deren eigene Kosten hergestellt und die Baugrundstücke von diesen dann "erschlossen" veräußert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 680

    27456 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 700-0

    Fax: 04721 700-901

    E-Mail: info@cuxhaven.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024