Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Lachendorf - Fachbereich 3 - Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rehrkamp
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rehrkamp
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Lachendorf Ortsmitte
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr  Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Keine behindertengerechte Toilette vorhanden.
Samtgemeinde Lachendorf
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rehrkamp
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rehrkamp
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Lachendorf Ortsmitte
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr  Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Keine behindertengerechte Toilette vorhanden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007