Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Lindhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 55 A

    31698 Lindhorst

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch GESCHLOSSEN Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05725 7001

    Fax: 05725 7001-35

    E-Mail: info@sg-lindhorst.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de