Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Duingen - Bau- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Töpferstraße 9

    31089 Duingen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05185 609-24

    Telefon Festnetz: 05185 609-0

    E-Mail: info@duingen.de

    Internet

    Formulare

    Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de