Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Uetze: Erschließungsbeiträge

    Allgemeine Informationen

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehören neben der allgemeinen Erschließung, wie z.B. der Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen usw., auch die Herstellung der Erschließungsanlagen nach dem Baugesetzbuch, wie z.B. der Straßen, Wege und Plätze. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.



    Allgemeine Informationen

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehören neben der allgemeinen Erschließung, wie z.B. der Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen usw., auch die Herstellung der Erschließungsanlagen nach dem Baugesetzbuch, wie z.B. der Straßen, Wege und Plätze. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Hinweise für Uetze: Erschließungsbeiträge

    Weitere Informationen hinsichtlich der Anschlusskosten erteilen die für Ihren Bauplatz zuständigen Versorgungsunternehmen bzw. hinsichtlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch die zuständige Gemeinde.

    Weitere Informationen hinsichtlich der Anschlusskosten erteilen die für Ihren Bauplatz zuständigen Versorgungsunternehmen bzw. hinsichtlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch die zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Team 60/61 - Bauleitplanung, Straßen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Gemeinde Uetze)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Uetze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)