Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Hinweise für Uetze: Erschließungsbeiträge
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehören neben der allgemeinen Erschließung, wie z.B. der Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen usw., auch die Herstellung der Erschließungsanlagen nach dem Baugesetzbuch, wie z.B. der Straßen, Wege und Plätze. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehören neben der allgemeinen Erschließung, wie z.B. der Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen usw., auch die Herstellung der Erschließungsanlagen nach dem Baugesetzbuch, wie z.B. der Straßen, Wege und Plätze. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Hinweise für Uetze: Erschließungsbeiträge
Weitere Informationen hinsichtlich der Anschlusskosten erteilen die für Ihren Bauplatz zuständigen Versorgungsunternehmen bzw. hinsichtlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch die zuständige Gemeinde.
Weitere Informationen hinsichtlich der Anschlusskosten erteilen die für Ihren Bauplatz zuständigen Versorgungsunternehmen bzw. hinsichtlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch die zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Team 60/61 - Bauleitplanung, Straßen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
31311 Uetze
Kontaktperson
Herr Appel
Herr Dreyer
Telefon Festnetz: 05173 970-251
Weitere Informationen
Hinweise für Uetze: Erschließungsbeiträge
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007