Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Hinweise für Burgwedel: Anliegerbeiträge
Für die erstmalige Herstellung von Gemeindestraßen sind Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgwedel zu entrichten.
Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage einschließlich des ersten Grundstücksanschlusses (Anschlussleitung vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze) erhebt die Stadt Burgwedel Schmutzwasserbeiträge (Kanalbaubeiträge) nach den Bestimmungen des NKAG in Verbindung mit der Schmutzwasserabgabensatzung der Stadt Burgwedel.
Für die erstmalige Herstellung von Gemeindestraßen sind Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgwedel zu entrichten.
Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage einschließlich des ersten Grundstücksanschlusses (Anschlussleitung vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze) erhebt die Stadt Burgwedel Schmutzwasserbeiträge (Kanalbaubeiträge) nach den Bestimmungen des NKAG in Verbindung mit der Schmutzwasserabgabensatzung der Stadt Burgwedel.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Team Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05139 8973-680
E-Mail: Bauverwaltung@Burgwedel.de
Weitere Informationen
Hinweise für Burgwedel: Anliegerbeiträge
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007