Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Hannover: Erschließungsbeitrag

    Allgemeine Informationen

    Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, die die bebauungsrechtlich zulässige Nutzung der Grundstücke ermöglichen oder erleichtern, werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung erhoben.



    Allgemeine Informationen

    Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, die die bebauungsrechtlich zulässige Nutzung der Grundstücke ermöglichen oder erleichtern, werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung erhoben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Hinweise für Hannover: Erschließungsbeitrag

    Für diese Aufgabe ist bei der Landeshauptstadt Hannover das Sachgebiet Straßenkosten des Fachbereichs Tiefbau zuständig.

    Des Weiteren gibt das Sachgebiet beitragsrechtliche Auskünfte und stellt auf formlosen Antrag gebührenpflichtige Beitragsbescheinigungen aus.

    Für diese Aufgabe ist bei der Landeshauptstadt Hannover das Sachgebiet Straßenkosten des Fachbereichs Tiefbau zuständig.

    Des Weiteren gibt das Sachgebiet beitragsrechtliche Auskünfte und stellt auf formlosen Antrag gebührenpflichtige Beitragsbescheinigungen aus.

    Ansprechpartner

    66.03 - Straßenkosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-48345

    Fax: +49 511 168-47480

    E-Mail: strassenkosten-tiefbau@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2022 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hannover: Erschließungsbeitrag

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)