Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Hinweise für Hannover: Erschließungsbeitrag
Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, die die bebauungsrechtlich zulässige Nutzung der Grundstücke ermöglichen oder erleichtern, werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung erhoben.
Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, die die bebauungsrechtlich zulässige Nutzung der Grundstücke ermöglichen oder erleichtern, werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Hinweise für Hannover: Erschließungsbeitrag
Für diese Aufgabe ist bei der Landeshauptstadt Hannover das Sachgebiet Straßenkosten des Fachbereichs Tiefbau zuständig.
Des Weiteren gibt das Sachgebiet beitragsrechtliche Auskünfte und stellt auf formlosen Antrag gebührenpflichtige Beitragsbescheinigungen aus.
Für diese Aufgabe ist bei der Landeshauptstadt Hannover das Sachgebiet Straßenkosten des Fachbereichs Tiefbau zuständig.
Des Weiteren gibt das Sachgebiet beitragsrechtliche Auskünfte und stellt auf formlosen Antrag gebührenpflichtige Beitragsbescheinigungen aus.
Ansprechpartner
66.03 - Straßenkosten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-48345
Fax: +49 511 168-47480
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Erschließungsbeitrag
- Informationen zum Erschließungsbeitrag
- Erschließungsbeitragssatzung
- StraßenkostenDas Sachgebiet Straßenkosten ist zuständig für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung.
- Erschließungsbeitragssatzung
- Informationen zum Erschließungsbeitrag
- StraßenkostenDas Sachgebiet Straßenkosten ist zuständig für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007