Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Hinweise für Gieboldehausen: Erschließungsbeiträge
Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Mitgliedsgemeinde bzw. für Bilshausen, Gieboldehausen, Krebeck und Rhumspringe bei der Samtgemeinde Gieboldehausen - Fachbereich Bauen und Wohnen.
Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Mitgliedsgemeinde bzw. für Bilshausen, Gieboldehausen, Krebeck und Rhumspringe bei der Samtgemeinde Gieboldehausen - Fachbereich Bauen und Wohnen.
Ansprechpartner
Fachbereich 4 - Bauen und Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05528 202-0
Kontaktperson
Frau Kutzborski
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007