Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Erschließungsbeiträge

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Erschließungsbeiträge

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Herzberg am Harz, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 30

    37412 Herzberg am Harz

    Kontakt

    Fax: 05521 852-120

    Telefon Festnetz: 05521 852-0

    E-Mail: stadt@herzberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzberg am Harz: Erschließungsbeiträge

    • §§ 123 ff. Baugesetzbuch
    • §§ 6, 40 und 83 Nieders. Gemeindeordnung
    • §§ 234 ff. Abgabenordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herzberg am Harz: Erschließungsbeiträge

    Die Stadt Herzberg am Harz erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung ihrer zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von den Eigentümern der von der Anlage erschlossenen bebaubaren Grundstücke Erschließungsbeiträge.

    Von den beitragsfähigen Herstellungskosten trägt die Stadt 10 v.H. als Anteil für den Vorteil, den die öffentliche Einrichtung oder Anlage der Allgemeinheit und damit der Stadt selbst bringt.
    Der ermittelte Erschließungsaufwand wird nach Abzug des Stadtanteiles auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes nach den Grundstücksflächen verteilt. Dabei werden die Grundstücksflächen entsprechend der Ausnutzbarkeit (Vollgeschosse) mit einem Vomhundertsatz vervielfacht.

    Der danach ermittelte bzw. festgesetzte Erschließungsbeitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
    In besonderen Härtefällen können nach der Abgabenordnung auf Antrag Stundung oder Ratenzahlung eingeräumt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English