Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Hinweise für Wolfenbüttel: Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden erhoben für den Erwerb und die Freilegung der Flächen, Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Anlagen zu ihrer Entwässerung und Beleuchtung, beispielsweise Bau von Straßen und Wegen, Parkplätzen, Grünanlagen, Lärmschutzwällen etc. Die Eigentümer der von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke tragen 90% der Kosten für die erstmalige, endgültige Herstellung dieser Anlagen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Liegenschaften und Erschließung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5331 86-0(Zentrale)
Fax: +49 5331 86-444
E-Mail: Liegenschaften@wolfenbuettel.de
Kontaktperson
Frau Wiebke Pfitzner
Hausanschrift
Fax: +49 5331 86-7194
Telefon Festnetz: +49 5331 86-194
E-Mail: wiebke.pfitzner@wolfenbuettel.de
Formulare
Hinweise für Wolfenbüttel: Erschließungsbeiträge
Erteilung einer Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 211 KB, 30.03.2017)
Merkblatt bei Verkauf von Grundbesitz (PDF, 17 KB)
Übernahmeerklärung Grundsteuer (PDF, 22 KB, Übernahmeerklärung Grundsteuer)
-
Erteilung einer Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
© Stadt Wolfenbüttel
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wolfenbüttel: Erschließungsbeiträge
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007