Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Hinweise für Wolfenbüttel: Erschließungsbeiträge

    Erschließungsbeiträge werden erhoben für den Erwerb und die Freilegung der Flächen, Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Anlagen zu ihrer Entwässerung und Beleuchtung, beispielsweise Bau von Straßen und Wegen, Parkplätzen, Grünanlagen, Lärmschutzwällen etc. Die Eigentümer der von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke tragen 90% der Kosten für die erstmalige, endgültige Herstellung dieser Anlagen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Liegenschaften und Erschließung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtmarkt 3-6

    38300 Wolfenbüttel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5331 86-0(Zentrale)

    Fax: +49 5331 86-444

    E-Mail: Liegenschaften@wolfenbuettel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Wolfenbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtmarkt 3-6

    38300 Wolfenbüttel

    Kontakt

    Fax: 05331 86-444

    Telefon Festnetz: 05331 86-0

    E-Mail: Stadt@Wolfenbuettel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Wolfenbüttel: Erschließungsbeiträge

    1. Erteilung einer Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat

      © Stadt Wolfenbüttel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wolfenbüttel: Erschließungsbeiträge

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de