Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Hinweise für Uslar: Erschließungsbeiträge
Der Anteil der Stadt Uslar am beitragsfähigen Gesamtaufwand beträgt 10 %.
Der Anteil der Stadt Uslar am beitragsfähigen Gesamtaufwand beträgt 10 %.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08.00 - 12.30 Uhr Di. + Do. 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05571 307-170
Fax: 05571 307-167
Kontaktperson
Frau Möhle (Abteilungsleiterin)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007