Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Nord-Elm
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Dienstagnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angela Lux
Telefon Festnetz: 05355 69728
E-Mail: lux@samtgemeinde-nord-elm.de
Herr Matthias Lorenz (Samtgemeindebürgermeister)
Herr Volker Klisch (Allg. Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters)
Telefon Festnetz: 05355 69711
E-Mail: klisch@samtgemeinde-nord-elm.de
Internet
Formulare
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2007